Nie wieder, arrogant, hochnäsig, inkompetent.
Wir können nur vor diesem Rechtsanwalt Jens Liesegang und seiner
Kanzlei warnen, der unser Vertrauen auf das Tiefste missbraucht hat.
Unserer Meinung nach sind in seinem Google-Account ein Großteil,
wenn nicht sogar alle Bewertungen gefakt.
Wir hatten mit R.A. Jens Liesegang einen Rechtsstreit bzgl. seines Beratungshonorars.
Die Hälfte der Kosten wurde von uns anerkannt, für die andere Hälfte gab es ein
Urteil in der 1. Instanz. Eine Berufung war möglich, aber aufgrund
des Streitwertes wäre dies mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
Wir möchten uns auch nicht mit einem Jens Liesegang auf eine Stufe
stellen. Es ist schon sehr erbärmlich, dass ein Anwalt diesen Aufwand
gegen seinen Mandanten betreibt, als eine einvernehmliche Lösung,
die wir angestrebt hatten, zu suchen.
Diese Rezension sollte jedem Interessenten, der diese Kanzlei
aufsuchen möchte, zu denken geben. Also äußerste Vorsicht oder
Hände weg von diesem Anwalt!!
Zu dieser Rezension gibt es ein Urteil vom LG Frankfurt mit
AZ: 2-03 O 451/18.
Demnach sind die Äußerungen wertend und meinend und demnach
Meinungsäußerungen. Auch wenn die Leistungen teils mit harten
Worten, negativ bewerten, steht keine Diffamierung im Vordergrund,
die jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie
herabsetzen soll.